Rechtsprechung
OLG Köln, 15.08.2014 - 20 U 47/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Versicherungsvertrages; Umfang der zurück zu gewährenden Beiträge nach Widerruf
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG a. F. § 5 a; BGB § 812 Abs. 1; BGB § 818 Abs. 1
Bei der Rückabwicklung nach Widerspruch gem. § 5 a VVG a. F. sind Prämien für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abzuziehen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Versicherungsvertrages; Umfang der zurück zu gewährenden Beiträge nach Widerruf
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Versicherungsvertrages
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.02.2014 - 26 O 224/13
- OLG Köln, 15.08.2014 - 20 U 47/14
Papierfundstellen
- VersR 2015, 179
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03
Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 20 U 47/14
Die Belehrung ist deswegen inhaltlich fehlerhaft, weil der zwingend notwendige Hinweis darauf, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben ist, fehlt (vgl. BGH, VersR 2004, 497).In der in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 2004, 497) war die dort von Klägerseite behauptete Höhe nicht bestritten (…Rz. 21), was vorliegend nicht der Fall war.
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 20 U 47/14
Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 - (VersR 2014, 317) im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 - C-209/12 - (VersR 2014, 225) entschieden. - EuGH, 19.12.2013 - C-209/12
Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 20 U 47/14
Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 - (VersR 2014, 317) im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 - C-209/12 - (VersR 2014, 225) entschieden.
- BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97
Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 20 U 47/14
Unabhängig davon hat der Senat Zweifel, ob die für Kreditinstitute entwickelte Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1998, 2529), wonach von diesen zu ersetzende Nutzungszinsen nach § 818 Abs. 1 BGB unter bestimmten Umständen geschätzt werden können, auf Versicherungsunternehmen übertragbar ist. - BGH, 30.07.2012 - IV ZR 134/11
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend ein Rücktritts- oder …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 20 U 47/14
Der Anspruch aus § 818 Abs. 1 BGB beschränkt sich auf die Erstattung tatsächlich gezogener Nutzungen (BGH, Beschl. v. 30. Juli 2012 - IV ZR 134/11 - m.w.N.). - LG Saarbrücken, 05.08.2013 - 14 O 152/12
Die Grundsätze der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung gelten auch nach der …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2014 - 20 U 47/14
Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 - (VersR 2014, 317) im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 - C-209/12 - (VersR 2014, 225) entschieden.
- KG, 28.02.2017 - 6 U 65/16
Private Rentenversicherung: Anspruch auf Herausgabe tatsächlich gezogener …
Rspr. des BGH ist zu folgen, auch wenn über die Revision gegen das zuvor ergangene Urteil des Senates vom 13.2.2015 - 6 U 179/13 - (VersR 2015, 179-183), in der zum Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten von den Nutzungen eine andere Auffassung vertreten wurde (…Rn. 48 zitiert nach Juris), noch nicht entschieden ist.Rspr. des BGH ist zu folgen, auch wenn über die Revision gegen das zuvor ergangene Urteil des Senates vom 13.2.2015 - 6 U 179/13 - (VersR 2015, 179-183), in der zum Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten von den Nutzungen eine andere Auffassung vertreten wurde (…Rn. 48 zitiert nach Juris), nicht entschieden ist.
- AG Brühl, 02.05.2018 - 24 C 407/17
Verwirkung des Widerspruchsrechts durch Erklärung des Widerspruchs gegen den …
Es obliegt nämlich dem Kläger selbst, zur Anspruchshöhe vorzutragen, diese darzulegen und zu beweisen (OLG Köln, NJOZ 2015, 183). - OLG Schleswig, 26.02.2015 - 16 U 61/13
Anforderungen an die Substantiierung des Vortrages zu entgangenen Nutzungen aus …
Die Behauptung ist, mag sie auch insgesamt recht schlicht, in der sachlichen Anknüpfung an den Verzugszins zweifelhaft und im Ergebnis falsch sein, einer Beweisaufnahme, etwa einer sachverständigen Beurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer, zugänglich (entgegen OLG Köln, VersR 2015, 179, Rn. 29 f. bei [...]).Richtiger Anknüpfungspunkt ist unter diesen Umständen der Grundsatz der sekundären Darlegungslast: Die Beklagte kann, zumal sie einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle ausgesetzt sein wird, ohne größere Schwierigkeiten zu den von ihr vereinnahmten Erlösen und auch zu den dabei angefallenen Kosten vortragen, und es ist dann Sache des Klägers, diesen Vortrag in Richtung auf seine Eingangsbehauptung hin zu widerlegen, wonach ggf. Beweis zu erheben wäre - sofern sich denn nicht die maßgeblichen Parameter, weil die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zur Bedeutung des streitigen Teils der Forderung in keinem Verhältnis stehen, nach der Vorschrift des § 287 Abs. 2 ZPO nach freier Überzeugung in angemessener Weise schätzen lassen (anders - wenig überzeugend und im Ergebnis unbefriedigend - OLG Köln, VersR 2015, 179, Rn. 29f. bei [...], das dem Versicherungsnehmer allein die Darlegungslast für einen "fallbezogenen" Zinssatz auferlegen und eine Schätzung gemäß § 287 ZPO von der [verneinten] Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BGH [NJW 1998, 2529, Rn. 22 bei [...]] zu von Banken gezogenen Nutzungen abhängig machen will).
- LG Heidelberg, 24.03.2017 - 3 O 286/16
Altverträge über Lebensversicherungen: Verwirkung des "ewigen Widerspruchsrechts" …
Es kann dahinstehen, ob bei den zu den Verträgen a) und b) erteilten Widerspruchsbelehrungen der Hinweis darauf fehlte, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben sei - was die Beklagte nicht ernstlich in Abrede gestellt hat und zur Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrungen führt (vgl. hierzu LG Heidelberg…, Urteil vom 16.12.2016, Az. 3 O 156/16, Rn. 33, juris; OLG Köln, VersR 2015, 179, Rn. 22, juris) - und der Kläger diesen Verträgen daher noch im Jahr 2016 fristgemäß widersprechen konnte. - LG Heidelberg, 16.12.2016 - 3 O 156/16
Fondsgebundene Rentenversicherung im Policenmodell: Widersprüchlichkeit von zwei …
aa) Die Belehrung auf dem Versicherungsschein ist unwirksam, da sie nicht auf die erforderliche Schriftform hinweist (vgl. etwa OLG Köln, VersR 2015, 179). - LG Wuppertal, 17.11.2017 - 5 O 140/15
Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags sowie die Rückzahlung von …
Denn Nutzungen kommen lediglich für die Sparanteile in Betracht, nicht hingegen für die gesamte Prämienzahlung (BGH, Urteil vom 11. November 2015 - IV ZR 513/14; OLG Köln, Urt. v. 15.8.2014, 20 U 47/14). - LG Stuttgart, 26.04.2019 - 3 O 302/18
Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Antragsmodell: …
Das von der Beklagten vorgelegte Zahlenwerk hat sich die Klagepartei ebenfalls nicht zu eigen gemacht (vgl. zu einem vergleichbaren Fall OLG Köln, Urteil vom 15.08.2014 - 20 U 47/14, juris-Rn. 31). - OLG München, 23.10.2018 - 25 U 2138/18
Berechnung der Nutzungszinsen bei Rückabwicklung einer im Policenmodell …
Der Versicherungsnehmer kann nur vom Versicherer tatsächlich gezogene Nutzungen herausverlangen (BGH, Urteil vom 17.05.2017 - Az. IV ZR 403/15; BGH, Urteil vom 01.06.2016 - Az. IV ZR 482/14, BeckRS 2016, 10971; BGH, Beschluss vom. 30. Juli 2012 - Az. IV ZR 134/11) und trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast; er kann seinen Tatsachenvortrag nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe stützen (BGH, Urteil vom 11.11.2015 - Az. IV ZR 513/14; OLG Köln, Urteil vom 15.08.2014 - 20 U 47/14, VersR 2015, 179).